
Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit einem Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebsdauer. Dazu kommt je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus von 40 % (bis 30.000 Euro), 30 % (bis 40.000 Euro) oder 10 % (bis 50.000 Euro). Lebt ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Insgesamt sind maximal 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 %. Beim Einfamilienhaus rechnet die KfW Kosten bis 28.000 Euro an – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro. Gefördert werden unter anderem Pelletheizungen und Solarthermie, jeweils inklusive Demontage der Altanlage, Installation und Umfeldmaßnahmen.
Wer jetzt handelt, bekommt mehr: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte und läuft im August 2028 vollständig aus. Auch der anrechenbare Höchstbetrag sinkt ab 2027 schrittweise.
Bevor Sie den Antrag stellen können, brauchen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese stellen wir als registriertes Fachunternehmen für Sie aus – Sie müssen dafür keinen externen Energieberater beauftragen. Wir kümmern uns außerdem darum, dass Ihr Auftrag die von der KfW geforderte aufschiebende Bedingung enthält und dass der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Den Antrag selbst reichen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ ein, mit unserer BzA-ID.